Br17: Gilles Brugger. 2017. Die Arbeitsverhinderung bei Teilzeiterwerbstätigen und Mehrfachbeschäftigten

  • Der arbeitsrechtliche und solzialversicherungsrechtliche Schutz des Erwerbseinkommens unter besonderer Berücksichtigung auftretender Koordinationsfragen
  • Dike

Leistungen von Sozialversicherungen bei Krankheit, Invalidität, Mutterschaft etc.. in verschiedenen Formen von Teilzeitarbeit

1. allgeimeine Einführung

nicht behandelt

  • Temporärarbeit nach Arbeitsvermittlungsgesetz
  • öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
  • Künidgungsfristen/-schutz
  • selbstständige Erwerbstätigkeits

2. Teilzeitarbeit und Mehrfachbeschäftigung

Gründe für Teilzeitarbeit

  • familiär
  • Ausbildung
  • gesundheitliche Problem
  • persönliche Gründe
  • Alter (fliessender Uebergang in Pension)
  • Nebentätigkeit
  • keine verfügbare Vollzeitstelle

Formen der Teilzeitarbeit

  • regelmässige Teilzeitarbeit
  • Arbeit auf Abruf mit/ohne Befolgungspflicht
  • Gelegenheits- / Aushilfsarbeit - Wiederholende Arbeitseinsätze können führen zu einem festen Teilzeitverhältnis (Bundesgericht!)
    • Kettenarbeitsverträge sind i.a. zulässig - können aber auch zu festem Teilzeitverhältnis führen
  • aufgabenorientiertes Arbeitsverhältnis
  • saisonale Arbeit

Mehrfachbeschäftigung

Hautp/Nebenbeschäftigung

3. arbeitsrechtlicher Schutz des Erwerbseinkommens

Lohnfortzahlungspflicht bei Verhinderung des Arbeitnehmers (Krank, Unfall, gesetzliche Pflichten, öffentliche Aemter, Schwangerschaft, Mutterschaft etc. nach Karenzfrist (z.B. 3 Monate, abhängig von Vertragsart).

  • Gleicher Lohn wie bei Arbeit (auch bei unregelmässiger Arbeit!)
  • für eine beschränkte Zeit, abhängig von Anzahll Dienstjahren (verschiedene Skalen)
    • bei nur teilweiser arbeitsunfähigkeit entsprechend verlängert - proportionelle Verteilung bei Teilzeitarbeit

4. Taggeldleistungen der Sozialversicherungen bei Arbeitsunfähigkeit

Taggelder in der ersten Zeit nach Unfall Krankheit (Behandlungsphase ... Wiedereingliederung) erst später Rente

nach Sozialversicherungsrecht ist nur die Unfähigkeit/Behinderung innerhalb des Berufes relevant, nicht aber im Leben ausserhalb des Berufes

Krankentaggeldversicherung gibt es nach Krankenversicherungsgesetz und nach VersicherungsVertragsGesetz

5. Rentenleistungen der Sozialversicherungen bei Invalidität

Invalidenversicherung

  • Invaliditätsgrad: Grundsatz = Einkommensvergleich (inkl. mit realistischerweise zu erwartenden Lohnerhöhungen)
  • Invalidenrente zwischen AHV-Minimal und MaximalRente
    • Invaliditätsgrad ==> Rentenanspruch
    • Mindestens 40% Viertelsrente
    • Mindestens 50% Halbe Rente
    • Mindestens 60% Dreiviertelsrente
    • Mindestens 70% Ganze Rente
  • Teilzeitbeschäftige ohne anerkannt Aufgabenbereich: es wird der valide TeilzeitLohn mit dem maximalmöglichen Einkommen (von 100% ausgehend) verglichen, d.h. häufig k(l)eine Rente!
  • Nichterwerbstätige mit Aufgabenbereich: Betätigungsvergleich
  • Teilzeit mit Aufgabenbereich: gemischte Methode, wird aber ebenfalls wie oben, Teilzeiteinkommen mit Invaliditätseinkommen auf Basis 100% verrechnet! (unterdessen geändert ...) ==> verschiedene Kritiken!
  • Renten sind ja schon kleiner, wegen dem kleineren Verdienst bei Teilzeit... (und Unfallversicherung macht es anders!)

Unfallversicherung

  • Renten und Taggelder
  • 80% des versicherten Verdienstes bei Vollinvalidität
  • Invaliditätsgrad bei Teilzeit: beide Einkommen werden auf 100% umgerechnet

BVG: zusätzlich BVG Rente bei Invalidität

6. Koordination bei Mehrfachbeschäftigung

7. Schlussbetrachtung

  • Teilzeit wird vom Gesetz nicht behandelt - dies wird aber eher als Chance als als Problem gesehen
  • Unfallversichung und berufliche Vorsorge bestehen Einschränkung für Teilzeit - sind diese erfüllt sind die Leistungen proportional zum Lohn
  • Hauptproblematik für Teilzeitarbeit ist in der Handhabung der Teilarbeitsunfähigkeiten zu sehen (unterschiedliche Bezugsgrössen bei der Berechnung des Ausfalls (per 1.1.18 gelöst?)
  • EO (Erwerbsersatzordnung): nur Taggelder, wenn Einsatz nicht in Freizeit fällt